Schwerpunkt Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kümmere ich mich um alle Belange in diesem Rechtsgebiet mit mehr als 20 Jahren Erfahrung. Dazu gehört die Regulierung von Unfallschäden genauso wie die Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren.

Nach einem Unfall sollten Sie umgehend einen auf Schadensregulierung spezialisierten Anwalt aufsuchen. Abzuklären ist, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Im Verkehrsrecht gelten besondere Haftungsregelungen. Oft wird eine Mithaftung beider Unfallbeteiligter angenommen. Sie können immer dann Ansprüche anmelden, solange Sie den Unfall nicht allein verursacht haben.

Gutachten? Schmerzensgeld? Bußgeld? Setzen Sie im Verkehrsrecht auf einen erfahrenen Anwalt

Eine schnelle Beweissicherung ist wichtig für die Schadensregulierung. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, fordere ich zunächst die Akte an. Vielleicht müssen Unfallzeugen angeschrieben werden. In der Regel ist über Fahrzeugschäden ein Gutachten einzuholen. Die Schäden werden der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gemeldet. Diese wird die Ersatzansprüche selbst bei unstreitiger Haftung minimieren wollen. Oft kommt es zu unberechtigten Abzügen von den gutachterlich ermittelten Kosten. Andere Kosten erstatten Versicherungen nur, wenn Sie sie ausdrücklich einfordern. Dazu zählen etwa Nutzungsausfallentschädigungen oder Auslagenpauschalen.

Sie wurden bei dem Unfall verletzt? Dann stehen Ihnen Schmerzensgeld und eventuell ein Ersatz für Ihren Verdienstausfall zu. Ein Anwalt mit Erfahrung in Schadensregulierung ermittelt Ihnen, wie hoch solche Ansprüche ausfallen können.

Ein weiteres Feld des Verkehrsrechts sind Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Hier ist für viele Betroffene besonders wichtig, welche Auswirkung das Verfahren auf die Fahrerlaubnis hat. Der Führerschein ist für viele wichtige für die Berufstätigkeit. Schon im Vorfeld ist deshalb zu klären, ob der Vorwurf ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Dabei spielt auch der Punktestand in Flensburg eine Rolle. Diese Aspekte sind wichtig für eine erfolgreiche Verteidigung.

Erst Akteneinsicht, dann Verteidigungsstrategie für Ihr Verfahren im Verkehrsrecht

Besonders bei der Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren gilt der Grundsatz: "Keine Einlassung ohne Akteneinsicht”. Sind Sie Beschuldigter wegen eines Verkehrsdelikts, fordere ich umgehend Ihre Akte an. Erst, wenn sie vorliegt, können wir eine Verteidigungsstrategie erarbeiten. Eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht ist immer riskant. Sie könnten Vorwürfe zugeben, die ohne Aussage nicht beweisbar gewesen wären.

Für sämtliche verkehrsrechtliche Angelegenheiten ist es wichtig und sinnvoll einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu wissen. Ich übernehme gern Ihre Vertretung sowohl bei der Unfallregulierung als auch in Bußgeld- oder Strafsachen.

Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Rechtsanwalt
Markus
Brandhorst

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